Für Grundstückseigentümer/-verkäufer und Grundstückserwerber übernehmen wir die Überprüfung und Gestaltung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen. Durch juristische Beratung im Vorfeld lassen sich immense finanzielle Schäden durch Fehler verhindern, die nicht mehr zu korrigieren sind, wenn das Objekt erst einmal erworben wurde. Häufige Fehler sind
Daher ist es ratsam, vor dem Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie den Entwurf des Kaufvertrages sorgfältig kontrollieren zu lassen. Wir überprüfen einen Vertragsentwurf auf rechtliche Fallstricke, einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und geben Tipps, bei welchen Regelungen Sie noch einmal nachverhandeln sollten. Dabei sind wir als Rechtsanwälte die parteiischen Vertreter unserer Mandanten und ihrer Interessen. Wissensvorsprünge beispielsweise eines professionellen Verkäufers werden durch unsere Prüfung und Erläuterung ausgeglichen. Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages helfen wir Ihnen nötigenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und beraten und vertreten Sie im Fall von Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
Wir vertreten Vermieter und Mieter - dadurch kennen wir in allen Situationen beide Seiten der Medaille und können uns auf die Argumente der Gegenseite einstellen.
Sie sind Vermieter und erhalten die vereinbarte Miete nicht? Ihre Mieter stören durch Lärm oder kommen anderen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nach? Wir kündigen für Sie, kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es Zahlung, Räumung oder Renovierung. Hier bleiben wir falls nötig bis zur Durchführung der Zwangsvollstreckung/ Zwangsräumung als Vertreter oder Berater an Ihrer Seite.
Sie sind Mieter und haben eine Kündigung erhalten? Ihre Nebenkostenabrechnung erscheint Ihnen zu hoch? Wir prüfen die Berechtigung für Sie und vertreten Sie gegenüber dem Vermieter.
Modernisierungsmaßnahmen, die Sie als Vermieter durchgeführt haben, können teilweise auf den Mieter umgelegt werden. Wir beraten Sie bei der Umsetzung und entwerfen Ihre Schreiben an die Mieter. Erforderlichenfalls setzen wir sie gerichtlich durch. Für Mieter, die ein Mieterhöhungsverlangen bekommen haben, prüfen wir die Berechtigung.
Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturklauseln - unsere Expertise ermöglicht Ihnen rechtssichere und sachgerechte Lösungen.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten wir Sie bei Schwierigkeiten mit dem Verwalter, innerhalb der Eigentümergemeinschaft und in Bezug auf Rechte und Pflichten Dritter. Wir können Ihnen Rat geben bei Beschlussanfechtungen, der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen, der Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen, der Beendigung des Hausverwaltervertrages.
Typische Anwendungsgebiete im Arbeitsrecht sind:
In allen diesen Themen gilt auch hier: Unser Anliegen ist es, für Sie nicht nur rechtssichere, sondern insbesondere auch sachgerechte Lösungen zu finden.
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!“ (Friedrich von Schiller)
Unser Ziel ist es gerade im Nachbarschaftsrecht, bestehende Konflikte so aufzuarbeiten, dass Sie auf Ihr Recht nicht verzichten müssen, aber dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Parteien Nachbarn sind, die sich auch künftig noch begegnen werden. Durch unsere Erfahrung sind wir in der Lage, auch emotional geführte Streitigkeiten auf eine sachliche Ebene zurück zu bringen und so den Weg für möglichst außergerichtliche Lösungen zu bereiten. Wir beraten Sie bei Streitigkeiten im Bereich Gartennutzung ebenso wie bei geplanten Baumaßnahmen, die den Nachbarn tangieren oder bei nachbarlichen Maßnahmen, die Ihr Eigentum zu beeinträchtigen drohen.
Für kleine und mittelständische Unternehmen überprüfen wir die von diesen bereit gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf deren Bestand. Nur absolut wasserfeste Regelungen können hier verhindern, dass eine Regelung im Streitfall nicht greift und sich dies zum Nachteil des Anbieters auswirkt.
Die zentrale Lage unserer Kanzlei in Nähe zu sämtlichen Frankfurter Gerichten sowie den Gerichten des Rhein-Main-Gebietes ermöglicht es uns, Terminsvertretungen in Untervollmacht für andere Rechtsanwälte und Kanzleien zu übernehmen. Aufgrund unserer Expertise finden wir uns in fremde Sachverhalte zügig ein und garantieren daher eine engagierte Vertretung in Untervollmachtsmandaten.